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   LG Dortmund, 19.08.2010 - 13 O 103/06 Kart.   

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LG Dortmund, 19.08.2010 - 13 O 103/06 Kart. (https://dejure.org/2010,26941)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.08.2010 - 13 O 103/06 Kart. (https://dejure.org/2010,26941)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. August 2010 - 13 O 103/06 Kart. (https://dejure.org/2010,26941)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erdgaslieferungsvertrag - Überzahlung und Rückzahlungsanspruch

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus LG Dortmund, 19.08.2010 - 13 O 103/06
    Hierdurch werden Risiken und Chancen einer Veränderung der Gasbezugskosten zwischen den Vertragsparteien ungleich verteilt und dem Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit einer ungerechtfertigten Erhöhung der Gewinnspanne verschafft (BGH, Urteil vom 28.10.2009, NJW 2010, Seite 993 (994)).
  • LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 62/10

    Unwirksamkeit von Gaspreiserhöhungen anhand einer Preisanpassungsklausel des

    Insofern werden durch vorliegende Klausel die Risiken einer Veränderung des Wärmemarkes ungleich verteilt, was dazu führt, dass das Äquivalenzverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht gewahrt wird (vgl. auch BGH, Urt. v. 28.10.2009, a.a.O., Rn. 25 [zitiert nach [...]]; LG Dortmund, Urt. v. 19.08.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach [...]]).

    Insofern kann im Wege des Erstrecht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (so auch LG Hamburg, Urt. v. 27.10.2009 -301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend (1.3 U 211/09) Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel); LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach [...]]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009 -18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach [...]]).

  • LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 89/10

    Gasversorgungsvertrag: Preiserhöhungsrecht auf Grund ergänzender

    Insofern werden durch vorliegende Klausel die Risiken einer Veränderung des Wärmemarkes ungleich verteilt, was dazu führt, dass das Äquivalenzverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht gewahrt wird (vgl. auch BGH, Urt. v. 28.10.2009, aaO, Rn. 25 [zitiert nach juris]; LG Dortmund, Urt. v. 19.08.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]).

    Insofern kann im Wege des Erst-recht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (so auch LG xxx, Urt. v. 27.10.2009 - 301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend (13 U 211/09) Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel); LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009 - 18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach juris]).

  • LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 83/10

    Zu Unwirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Preisanpassungsklausel

    Insofern werden durch vorliegende Klausel die Risiken einer Veränderung des Wärmemarkes ungleich verteilt, was dazu führt, dass das Äquivalenzverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht gewahrt wird (vgl. auch BGH,. Urt. v. 28.10.2009, aaO, Rn. 25 [zitiert nach juris]; LG Dortmund, Urt. v. 19.08.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]).

    Insofern kann im Wege des Erstrecht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (so auch LG Hamburg, Urt. v. 27.10.2009 - 301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend Hanseatisches Oberlandesgericht (13 U 211/09), Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel); LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach juris]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009- 18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach juris]).

  • LG Itzehoe, 28.01.2011 - 9 S 98/10

    Preisanpassungsrecht in Bezug auf einem Gasbezugsvertrag eines

    Insofern werden durch vorliegende Klausel die Risiken einer Veränderung des Wärmemarkes ungleich verteilt, was dazu führt, dass das Äquivalenzverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht gewahrt wird (vgl. auch BGH, Urt. v. 28.10.2009, a.a.O., Rn. 25 [zitiert nach [...]]; LG Dortmund, Urt. v. 19.08.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach [...]]).

    Insofern kann im Wege des Erstrecht-Schlusses von der Unwirksamkeit der hier in Rede stehenden Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden ausgegangen werden (so auch LG Xxx, Urt. v. 27.10.2009 - 301 O 32/05 im Hinblick auf eine gleichlautende Klausel; nachgehend (13 U 211/09) Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 12.10.2010 und vom 09.12.2010 (im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Klausel); LG Dortmund, 19.8.2010 - 13 O 103/06, Rn. 21 [zitiert nach [...]]; LG Hannover, Urt. v. 01.12.2009 - 18 O 52/07, Rn. 61 [zitiert nach [...]]).

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LG Dortmund, 16.09.2010 - 13 O 103/06 Kart. (https://dejure.org/2010,31739)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.09.2010 - 13 O 103/06 Kart. (https://dejure.org/2010,31739)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. September 2010 - 13 O 103/06 Kart. (https://dejure.org/2010,31739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Käufers gegenüber einem Gaslieferanten auf Rückzahlung von zuviel gezahltem Geld für Gaslieferungen; Berechtigung eines Gaslieferanten zur einseitiger Erhöhung der Gaspreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 812
    Anspruch eines Käufers gegenüber einem Gaslieferanten auf Rückzahlung von zuviel gezahltem Geld für Gaslieferungen; Berechtigung eines Gaslieferanten zur einseitiger Erhöhung der Gaspreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 320/07

    Unwirksame Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus LG Dortmund, 16.09.2010 - 13 O 103/06
    Hierdurch werden Risiken und Chancen einer Veränderung der Gasbezugskosten zwischen den Vertragsparteien ungleich verteilt und dem Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit einer ungerechtfertigten Erhöhung der Gewinnspanne verschafft (BGH, Urteil vom 28.10.2009, NJW 2010, Seite 993 (994)).
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